Travelblogger

Reise-News von Nah und Fern

Nächster Artikel: »

Probleme mit der neuen Handgepäckregelung

Die neuen EU-Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck, die auch die Schweiz übernommen hat, führt an den Flughäfen noch immer zu Problemen. Viele Passagiere wissen zwar über die Existenz der neuen Regelungen Bescheid, bei der konkreten Umsetzungen hapert es allerdings. Ein Problem stellen auch Transitpassagiere dar, die beispielsweise von Asien via Schweiz in ein EU-Land reisen und damit erst an den Schweizer Flughäfen mit den neuen Bestimmungen konfrontiert werden.

Die neue EU-Regelung in Kürze:

  • Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt im Handgepäck
    Produkte, die Flüssigkeiten, Gels oder vergleichbare Substanzen enthalten, dürfen nur noch in Grössen von max. 100 ml (= 1 Deziliter) im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Im transparenten, wiederverschliessbaren Plastikbeutel
    Die Produkte müssen in einen transparenten, wiederverschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel verpackt werden. Pro Person darf nur 1 Plastikbeutel im Handgepäck mitgeführt werden.
  • 1-Liter-Plastikbeutel sind überall im Handel erhältlich
    Der Beutel muss mittels Druck- oder Zipverschluss wiederverschliessbar sein. Schnur, Gummiband o.a. sind nicht erlaubt.

Die Definition, was als “Flüssigkeit” bezeichnet wird, sorgt für Verwirrung, denn wer weiss schon dass zum Beispiel Brotaufstriche oder Handcreme als Flüssigkeit behandelt werden. Der Flughafen Zürich definiert “Flüssigkeit” im FAQ wie folgt:

Der Begriff Flüssigkeiten umfasst Getränke oder Parfums, aber auch Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie Aerosole (Sprays). Beispiele hierfür sind Zahnpasta, Haargel, Gesichtscreme, flüssige Lippenstifte und -pflege, Wimperntusche, Flüssigseifen, Deodorants und Rasierschaum.
Für Lebensmittel gilt: Brotaufstriche wie Schokoladencrème oder Erdnussbutter, Joghurt, Frischkäse oder Camembert gelten ebenfalls als flüssig im weitesten Sinne und dürfen daher nicht mitgeführt werden.

Der Flughafen Zürich stellt eine ausführliche PDF-Liste mit erlaubten und verbotenen Flüssigkeiten zur Verfügung.

Weiterführende Links zur neuen Handgepäckregelung:


© 2005 - 2011 by Travelblogger
Mehr Stuff: BloggingTom | swissTours