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Neue Handgepäckregelung in Thailand und Malaysia

Wie die Fachzeitung Travel Inside berichtet, gilt ab Juni 2007 auch in Thailand und Malaysia eine verschärfte Handgepäckregelung. Die Regelung entspricht der bereits in Europa praktizierten Regelung, wonach Flüssigkeiten, Sprays und Gels nur in Behältern von maximail 100 ml Fassungsvermögen in einem verschliessbaren und durchsichtigen Ein-Liter-Plastikbeutel mitgenommen werden dürfen. Die neue Regelung gilt für alle Abflüge von den Flughäfen in Thailand und Malaysia sowie auf Flügen von Malaysia Airlines.



Weniger Flugunfälle im Jahr 2006

Im vergangenen Jahr sind gemäss dem Genfer Luftverkehrsunfall-Register BAAA insgesamt 156 Flugzeuge mit mindestens sechs Menschen an Bord verunglückt. Gegenüber dem Jahr 2005 sind dies 22 Fälle weniger. Die Zahl der Unglücke im vergangenen Jahr liegt somit gleich hoch wie im Jahre 1963.

Die Anzahl der Todesopfer liegt mit 1292 Todesopfern allerdings im Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre. 32 Prozent aller Unfälle im Jahr 2006 passierten gemäss dem Register in Nordamerika, gefolgt von Afrika mit 18 Prozent und Asien mit 17 Prozent.

Weitere Details direkt in der Pressemitteilung des BAAA.

(via news.ch)



Flugsicherung Skyguide mit Problemen

Die Schweizer Flugsicherung Skyguide kämpft nach einem Bericht der SonntagsZeitung mit massivem Personalmangel. Von den 140 Personen die am Flughafen Zürich für Skyguide tätig sind, hätten mehr als 30 Fluglotsen und Assistenten aufgrund des schlechten Arbeitsklimas gekündigt. Der Personalmangel sei gravierender als im Juli 2002, als bei einer Kollision zweier Flugzeuge im von Skyguide kontrollierten Luftraum insgesamt 71 Menschen ums Leben kamen, berichtet die Zeitung weiter.

Es gebe eklatante Führungs- und Sicherheitsmängel bei der Schweizer Luftsicherung, wie ehemalige Mitarbeiter berichten. Zudem würden “wie beim Unfall in Überlingen [...] Lotsen allein vor dem Radar gelassen.” Das Unternehmen bestätigte sogar einen Vorfall, bei dem ein Auszubildender ohne Aufsicht Flugzeuge lotste.

Bereits nach dem Unglück von Überlingen im Jahr 2002 wurden Stimmen über Sicherheitsprobleme laut. Dass nun mehr als vier Jahre nach dem Vorfall erneut (oder noch immer) solche Probleme bestehen, macht nicht nur nachdenklich, sondern ruft auch nach einem dringenden Eingreifen der Aufsichtsbehörden.



Untaugliche Handgepäck-Regelung?

Erst acht Tage sind die neuen Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck an den Flughäfen Europas in Kraft und schon zeigt sich, wie wirkungslos diese sind. Reporter des ZDF-Magazins Frontal21 ist es offenbar gelungen, mit Materialen aus den Duty-Free Shops einen funktionsfähigen Sprengsatz zu bauen:

Doch im Duty-Free-Bereich konnten Materialien besorgt werden, mit denen eine funktionsfähige Bombe hergestellt wurde. Sie wurden dann unter fachmännischer Aufsicht auf einem Sprengplatz zur Explosion gebracht. Die Sprengung reichte aus, um einen Mittelklassewagen schwer zu beschädigen. Scheiben und Innenraum des Fahrzeugs wurden zerstört, Türen aus der Verankerung gerissen.

Mehr dazu heute abend um 21 Uhr im ZDF in Frontal21.


Probleme mit der neuen Handgepäckregelung

Die neuen EU-Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck, die auch die Schweiz übernommen hat, führt an den Flughäfen noch immer zu Problemen. Viele Passagiere wissen zwar über die Existenz der neuen Regelungen Bescheid, bei der konkreten Umsetzungen hapert es allerdings. Ein Problem stellen auch Transitpassagiere dar, die beispielsweise von Asien via Schweiz in ein EU-Land reisen und damit erst an den Schweizer Flughäfen mit den neuen Bestimmungen konfrontiert werden.

Die neue EU-Regelung in Kürze:

  • Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt im Handgepäck
    Produkte, die Flüssigkeiten, Gels oder vergleichbare Substanzen enthalten, dürfen nur noch in Grössen von max. 100 ml (= 1 Deziliter) im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Im transparenten, wiederverschliessbaren Plastikbeutel
    Die Produkte müssen in einen transparenten, wiederverschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel verpackt werden. Pro Person darf nur 1 Plastikbeutel im Handgepäck mitgeführt werden.
  • 1-Liter-Plastikbeutel sind überall im Handel erhältlich
    Der Beutel muss mittels Druck- oder Zipverschluss wiederverschliessbar sein. Schnur, Gummiband o.a. sind nicht erlaubt.

Die Definition, was als “Flüssigkeit” bezeichnet wird, sorgt für Verwirrung, denn wer weiss schon dass zum Beispiel Brotaufstriche oder Handcreme als Flüssigkeit behandelt werden. Der Flughafen Zürich definiert “Flüssigkeit” im FAQ wie folgt:

Der Begriff Flüssigkeiten umfasst Getränke oder Parfums, aber auch Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie Aerosole (Sprays). Beispiele hierfür sind Zahnpasta, Haargel, Gesichtscreme, flüssige Lippenstifte und -pflege, Wimperntusche, Flüssigseifen, Deodorants und Rasierschaum.
Für Lebensmittel gilt: Brotaufstriche wie Schokoladencrème oder Erdnussbutter, Joghurt, Frischkäse oder Camembert gelten ebenfalls als flüssig im weitesten Sinne und dürfen daher nicht mitgeführt werden.

Der Flughafen Zürich stellt eine ausführliche PDF-Liste mit erlaubten und verbotenen Flüssigkeiten zur Verfügung.

Weiterführende Links zur neuen Handgepäckregelung:


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