Security Check: Akkus müssen aufs Band

Kaum eingeführt, schon wieder Geschichte: Die Umsetzung einer neuen Regel am Flughafen Zürich, wonach Akkus und Powerbanks am Security Check einzeln und in Plastikbeutel verpackt vorgezeigt werden müssen, hielt nur knapp 10 Tage. Ganz eleminiert wurde sie aber nicht. Was jetzt bei der Mitnahme von Akkus und Powerbanks im Handgepäck zu beachten ist.

Flughafen Zürich: Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen für Akkus
Flughafen Zürich: Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen für Akkus (Bild: flickr/Beat Küng CC BY-NC 2.0)

Vor kurzem war ich auf dem Weg nach Vilnius. Und wunderte mich am Security Check des Flughafens Zürich nicht schlecht darüber, dass die Powerbank, die bisher immer problemlos im Rucksack verpackt durch die Sicherheitskontrolle kam, plötzlich nicht mehr dort drin bleiben durfte. Stattdessen sollte ich sie neuerdings in einen Plastikbeutel verpacken und separat auf das Kontrollband legen.

Dann ging alles ganz schnell: Vergangenen Mittwoch machte ich das „Säckligate“ mit „Jeder Akku in ein eigenes Plastiksäckli“ zum Thema meiner monatlichen Travelnews-Kolumne. Und die vielen Reaktionen darauf zeigten vor allem eins: Nur die wenigsten hatten bisher Probleme beim Transport von Akkus im Handgepäck und wussten vor allem nichts von der neuen Regelung. Einen Tag später dann die Überraschung: Plötzlich hiess es, dass der Flughafen Zürich die Bestimmung per sofort wieder aufgehoben habe. Sicher, zeitlich einfach ein toller Zufall. Meinen dazugehörigen Tweet quittierte der Flughafen allerdings mit dem Hinweis, dass das nur für Powerbanks gelte.

So kommen Powerbanks und Akkus problemlos durch die Sicherheitskontrolle
Wie jetzt? Nur Powerbanks? Und alles andere? Was gilt also? Meine Verwirrung war komplett. Grund genug also, nochmals bei Jasmin Bodmer, Mediensprecherin des Flughafen Zürich, nachzufragen. Klar ist, Powerbanks können ab sofort wieder im Handgepäck bleiben und müssen nicht separat vorgezeigt werden.

Für alle anderen Batterien, zum Beispiel Ersatz- oder Zusatzakkus für Kameras, gilt das nicht: „Diese Batterien müssen weiterhin gegen Kurzschluss gesichert sein. Das wird erreicht, indem man entweder die Pole mit Klebeband abdeckt oder die lose Batterie in eine Schutzhülle (z.Bsp. Plastikbeutel) steckt“, schreibt Jasmin Bodmer in einem Email. Und: Sie müssen dem Handgepäck entnommen und immer separat aufs Kontrollband gelegt werden.

Kurz und einfach: Verfügt der mitgeführte Akku über freiliegende Pole, muss die Batterie einzeln in einen Plastikbeutel oder eine andere Schutzhülle verpackt oder zumindest die Pole abgeklebt werden. Und die Akkus müssen bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt bzw. auf das Band gelegt werden. Powerbanks hingegen verfügen lediglich über Stecker bzw. Buchsen und haben keine aussenliegenden Kontakte. Sie müssen darum nicht vorgezeigt werden.

Sicherheitskontrollen bleiben unberechenbar
Bleibt die Frage, wieso Sicherheitsbestimmungen am einen Flughafen angewendet werden, während bei anderen Airports ganz andere Regeln gelten. Zwar gäbe es internationale Regelungen und Richtlinien, so Jasmin Boder weiter, allerdings bleibe es den jeweiligen Ländern überlassen, wie sie diese Regelungen annehmen und umsetzen. In der Schweiz macht das Bundesamt für Zivilluftfahrt diese Vorgaben. Als Flughafen setze man diese lediglich zusammen mit der Kantonspolizei Zürich um.

Sicherheitskontrollen werden also auch in Zukunft auf jedem Flughafen wieder etwas anders sein.Der Blick auf die Sicherheitsbestimmungen hilft zwar für einen ersten Überblick, schützt aber nicht vor Überraschungen. Während in den USA jedermann seine Schuhe auszieht, muss das in der Schweiz nur tun, wer „festes oder schwer kontrollierbares Schuhwerk“ trägt. Raucher dürfen an der Kontrolle an Schweizer Flughäfen ein einziges Feuerzeug auf sich tragen, während auf den Philippinen Feuerzeuge grundsätzlich verboten sind. Dafür müssen in der Schweiz dann Ersatzakkus im Säckli vorgezeigt werden.